Familien-Clan-Kriminalität / Beobachtung organisierter Kriminalität durch den Verfassungsschutz

Der FDP Ortsverband Ammersbek hat beantragt, den im Folgenden aufgeführten Antrag beim kommenden Landesparteitag im November 2019 auf die Tagesordnung zu setzen.

Wir fordern eine Gesetzes-Initiative zur Aufgaben-Erweiterung des schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzes mit dem Ziel der Beobachtung von Familien-Clan-Kriminalität und anderer Organisierter Kriminalität durch den Landesverfassungsschutz:

                   Antrag an den Landesparteitag der FDP Schleswig-Holstein

Antragsteller: FDP-Ortsverband Ammersbek, Rolf Finkbeiner,

Der Landesparteitag am 02.11.2019 möge sich durch Beschlussfassung zum Thema:

                   Beobachtung organisierter Kriminalität durch den Verfassungsschutz

für folgende Änderung von § 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein (LVerfSchG) einsetzen und die FDP-Landtagsfraktion bitten, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu ergreifen.

Beschlussvorschlag:

„Die FDP des Landes Schleswig-Holstein fordert dergestalt eine gesetzliche Aufgabenerweiterung des Landes-Verfassungsschutzes, dass zu dessen Aufgaben künftig auch -ebenso wie in Bayern und Hessen- die Beobachtung der Bestrebungen und der Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität, insbesondere von kriminellen Familien-Clans und von Mafia-Organisationen gehört.“

Begründung:

Aus einer jüngst erstellten 30-seitigen Ausarbeitung des Vorstandes des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) geht hervor, dass in Berlin bereits rund 25 Clan-Familien und in Nordrhein-Westfalen schon rund 50 derartiger Clan-Familien kriminelle Netzwerke auf- und ausbauen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht nur durch konkrete Straftaten stören, sondern die auch zunehmend und systematisch das staatliche Gewalt-Monopol durch Schaffung krimineller Parallelgesellschaften in Frage stellen. Selbst- und Paralleljustiz, gezielte Einschüchterung von Polizeibeamten durch Gewalt gegen Personen und Sachen sowie die Reklamierung der Straßen für sich, führen zunehmend dazu, dass Staatsanwälte und Polizeibeamte, die mit der Bekämpfung der Familienclan-Kriminalität befasst sind, unter staatlichen Personenschutz gestellt werden müssen.  Das Vertrauen der Allgemeinheit in den Rechtsstaat und seine verfassungsmäßige Ordnung wird durch derartige Entwicklungen massiv gefährdet.

Vor diesem Hintergrund fordert der BDK, dass der Verfassungsschutz im Vorfeld der Polizeiarbeit und ohne das Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz zu verletzen, in die Beobachtung krimineller Netzwerke stärker einbezogen werden müsse. In den Ländern Bayern und Hessen ist dies bereits geschehen, indem zum gesetzlichen Aufgabenbereich der dortigen Verfassungsschutzämter auch die Beobachtung der Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität gehört. Gleiches sollte für das schleswig-holsteinische Innenministerium als schleswig-holsteinische Verfassungsschutzbehörde gelten.

Es wäre ein wichtiger Beitrag zur Stärkung inneren Sicherheit und zur Stärkung des Vertrauens in staatliche Institutionen wenn auch in Schleswig-Holstein der Verfassungsschutz künftig berechtigt wäre, entstehende und vorhandene Bestrebungen der Organisierten Kriminalität zu beobachten und diesbezüglich von den Erfahrungen und Erkenntnissen in anderen Bundesländern –auch präventiv- profitieren könnte. Da der Verfolgungsdruck in Nordrhein-Westfalen und Berlin in dieser Hinsicht steigt, wäre es ein wichtiges Signal, wenn alle übrigen Bundesländer derartige Strukturen erst gar nicht entstehen lassen und bereits den Ansätzen für ein Ausweichen in andere Bundesländer konzeptionell mit nachrichtendienstlichen Mitteln entgegen gewirkt würde.

(Zur Einführung in das Thema: vgl. etwa Artikel in „Welt am Sonntag“ v. 07.04.2019 S. 5 und vom 12.05.2019 S. 9).

rf