Der FDP Ortsverband Ammersbek hat beantragt, den im Folgenden aufgeführten Antrag beim kommenden Landesparteitag im November 2019 auf die Tagesordnung zu setzen.
Wir fordern eine Gesetzes-Initiative zur Aufgaben-Erweiterung des schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzes mit dem Ziel der Beobachtung von Familien-Clan-Kriminalität und anderer Organisierter Kriminalität durch den Landesverfassungsschutz:
Antrag an den Landesparteitag der FDP
Schleswig-Holstein
Antragsteller:
FDP-Ortsverband Ammersbek, Rolf Finkbeiner,
Der Landesparteitag am 02.11.2019 möge sich durch Beschlussfassung zum Thema:
Beobachtung organisierter
Kriminalität durch den Verfassungsschutz
für folgende Änderung von § 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande
Schleswig-Holstein (LVerfSchG) einsetzen und die FDP-Landtagsfraktion
bitten, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu ergreifen.
Beschlussvorschlag:
„Die FDP des Landes Schleswig-Holstein
fordert dergestalt eine gesetzliche Aufgabenerweiterung des
Landes-Verfassungsschutzes, dass zu dessen Aufgaben künftig auch -ebenso wie in
Bayern und Hessen- die Beobachtung der Bestrebungen und der Tätigkeiten der
Organisierten Kriminalität, insbesondere von kriminellen Familien-Clans und von
Mafia-Organisationen gehört.“
Begründung:
Aus einer jüngst erstellten 30-seitigen
Ausarbeitung des Vorstandes des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) geht
hervor, dass in Berlin bereits rund 25 Clan-Familien und in Nordrhein-Westfalen
schon rund 50 derartiger Clan-Familien kriminelle Netzwerke auf- und ausbauen
und die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht nur durch konkrete Straftaten
stören, sondern die auch zunehmend und systematisch das staatliche
Gewalt-Monopol durch Schaffung krimineller Parallelgesellschaften in Frage
stellen. Selbst- und Paralleljustiz, gezielte Einschüchterung von
Polizeibeamten durch Gewalt gegen Personen und Sachen sowie die Reklamierung
der Straßen für sich, führen zunehmend dazu, dass Staatsanwälte und
Polizeibeamte, die mit der Bekämpfung der Familienclan-Kriminalität befasst
sind, unter staatlichen Personenschutz gestellt werden müssen. Das Vertrauen der Allgemeinheit in den
Rechtsstaat und seine verfassungsmäßige Ordnung wird durch derartige
Entwicklungen massiv gefährdet.
Vor diesem Hintergrund fordert der
BDK, dass der Verfassungsschutz im Vorfeld der Polizeiarbeit und ohne das Trennungsgebot
zwischen Polizei und Verfassungsschutz zu verletzen, in die Beobachtung
krimineller Netzwerke stärker einbezogen werden müsse. In den Ländern Bayern
und Hessen ist dies bereits geschehen, indem zum gesetzlichen Aufgabenbereich
der dortigen Verfassungsschutzämter auch die Beobachtung der Bestrebungen und
Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität gehört. Gleiches sollte für das
schleswig-holsteinische Innenministerium als schleswig-holsteinische
Verfassungsschutzbehörde gelten.
Es wäre ein wichtiger Beitrag zur
Stärkung inneren Sicherheit und zur Stärkung des Vertrauens in staatliche
Institutionen wenn auch in Schleswig-Holstein der Verfassungsschutz künftig berechtigt
wäre, entstehende und vorhandene Bestrebungen der Organisierten Kriminalität zu
beobachten und diesbezüglich von den Erfahrungen und Erkenntnissen in anderen
Bundesländern –auch präventiv- profitieren könnte. Da der Verfolgungsdruck in
Nordrhein-Westfalen und Berlin in dieser Hinsicht steigt, wäre es ein wichtiges
Signal, wenn alle übrigen Bundesländer derartige Strukturen erst gar nicht
entstehen lassen und bereits den Ansätzen für ein Ausweichen in andere
Bundesländer konzeptionell mit nachrichtendienstlichen Mitteln entgegen gewirkt
würde.
(Zur Einführung in das Thema: vgl. etwa Artikel in „Welt am Sonntag“ v. 07.04.2019 S. 5 und vom 12.05.2019 S. 9).
rf